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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen:
Starbene Produkte Inhaber Andreas Körbler, Wohlfahrtstraße 125, 44799 Bochum
- nachfolgend Auftraggeber genannt
und
die für Starbene Produkte werbende Person
- nachfolgend Auftragnehmer*in genannt
Auszugsweise die markantesten Punkte in Kurzform der u.g. Geschäftsbedingungen:
Geltung /Rahmenvertrag
Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer erkennen wir ausdrücklich nicht an und widersprechen diesen.
Die Parteien schließen hiermit einen Rahmenvertrag, der die weitere Geschäftsbeziehung regelt, bei der der Auftraggeber Produkte zur Bewerbung zur Verfügung stellt und die Werbung entsprechend den hier geregelten Vergütungsvereinbarungen vergütet und der Auftragnehmer*in im Rahmen seiner/ihrer künstlerischen Schaffungsfreiheit in eigenem Ermessen Werbung hierfür gestaltet unter Einhaltung der nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestanzahl von konkreten Werbeaufträgen. Der Auftragnehmer*in kann jeden Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen und diesen nach eigenem Ermessen innerhalb einer Zeit von 14 Tagen nach Auftragsannahme des konkreten Werbeauftrages erstellen und veröffentlichen.
Hierzu erhält er von dem Auftraggeber lediglich das Produkt und Informationen, die er*sie besonders betonen soll. Der Auftragnehmer*in erhält selbst alle erforderlichen Gerätschaften zur Erstellung der Werbung vor und erstellt diese auf eigene Kosten und mit eigenen Mitteln im Rahmen des vorgenannten Zeitfensters.
Der Auftragnehmer*in ist für seine steuerlichen Belange selbst verantwortlich, genauso wie für seine Kranken- und Rentenversicherung. Soweit erforderlich, meldet er sich bei der Künstlersozialkasse an und trägt die Beiträge selbst.
Zusicherung Verpflichtungen des Auftragnehmers*in
Der Auftragnehmer*in bestätigt, mindestens 18 Jahre alt zu sein und voll geschäftsfähig. Das heißt, dass er berechtigt ist, im eigenen Namen Verträge abzuschließen und keine Betreuung oder andere Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit bestehen.
Der Auftragnehmer*in handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB auf eigene Rechnung.
Verpflichtungen des Auftragnehmers*in
Soweit der Auftragnehmer*in für den Auftraggeber tätig wird, kennzeichnet er dies als Werbung und trägt Sorge dafür, dass sein Geschäftsauftritt ein rechtsgültiges Impressum aufweist und hält dieses aktuell.
Bei der Erbringung seiner Dienstleistung veröffentlicht der Auftragnehmer*in keine rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder illegalen Inhalte.
Seine Dienstleistung erbringt der Auftragnehmer*in ausschließlich im eigenen Namen und höchstpersönlich. Er darf Dritte mit deren ausdrücklicher Einwilligung einbeziehen, jedoch nicht die Dienstleistung ausschließlich Dritten überlassen.
Der Auftragnehmer*in erklärt mit der Veröffentlichung der Bewerbung des Auftraggebers, alleiniger Urheber des Werbevideos zu sein und falls Dritte mitwirken, deren Zustimmung zur Veröffentlichung als Werbung zu haben.
Soweit er*sie mit Dritten zusammenarbeitet oder Verträge abschließt, um die konkreten Aufträge der Auftraggeberin abzuwickeln, tut er dies im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Der Auftragnehmer*in integriert keine altersbeschränkten Produkte, wie z.B. Alkohol, Zigaretten, etc. sowie illegale Produkte in das Werbevideo. Dies gilt auch für Fremdmarken.
Der Auftragnehmer*in wird in seinen Werbevideos keine Statements oder verherrlichenden Aussagen zu Themen wie Gewalt, Drogen, Politik, Religion, Sex und sexuelle Orientierung tätigen.
Soweit nicht anders vereinbart, nutzt er für die Werbung für den Auftraggeber jeweils seinen eigenen Account. Bei der Werbung für das Produkt des Auftraggebers ist folgendes ausdrücklich zu unterlassen: keine falschen Versprechungen bzw. Irreführungen, keine negativen Aussagen über Starbene oder CristinenMoor, der Rabattcode darf nur auf der dem eigenem bzw. vereinbartem Account benutzt/veröffentlicht werden (nicht auf Rabattcode-Seiten, nicht auf Seiten mit Werbe-Budget o.ä.)
Jeder Werbeauftritt des Auftragnehmers*in wird mit dem Kanal @starbene verlinkt.
Der Auftragnehmer*in gewährleistet alle geltenden Regularien zum Datenschutz und stellt bei Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber den Auftraggeber von diesen Ansprüchen frei.
Zu Vertragsbeginn übersendet der Auftragnehmer*in an den Auftraggeber per email influencer@cristinenmoor.com
Soweit erforderlich, meldet sich der Auftragnehmer*in selbst beim Finanzamt, der Krankenkasse, der Künstlersozialkasse und anderen Institutionen an und führt die anfallenden Beiträge selbst ab.
Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber fragt jeden Werbeauftrag zunächst mit einer Annahmefrist von sieben Tagen bei dem Auftragnehmer*in per E-Mail unter influencer@cristinenmoor.com an. Bestätigt der Auftragnehmer*innerhalb der Frist, kommt ein konkreter Vertrag über die Erstellung von Werbung zustande, der nach diesem Vertrag zu behandeln ist. Nach Fristablauf ist der Auftraggeber nicht mehr an sein Angebot gebunden.
Nach Zustandekommen eines konkreten Werbeauftrages, übersendet der Auftraggeber dem Auftragnehmer*in auf eigene Kosten das (auch 2-3) zu bewerbende Wunschprodukt, das den gesetzlichen Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland entspricht und dort frei vertrieben werden darf.
Die Zurverfügungstellung des zu bewerbenden Produktes erfolgt kostenlos. Nach Veröffentlichung der vereinbarten Werbung geht das Produkt in das Eigentum des Auftragnehmers*in über und dieser*diese kann frei darüber verfügen.
Soweit nicht für einen Werbefilm konkret anders vereinbart, übersendet der Auftraggeber zeitgleich mit dem Produkt einen individualisierten Link, den der Auftragnehmer*in in die Werbung einbaut und über den die vom Auftragnehmer*in generierten Umsätze erfasst werden.
Der Auftraggeber übersendet in den ersten sechs Monaten nach Veröffentlichung der konkreten Werbung monatlich zum 15. des Folgemonats eine Aufstellung der über den Link getätigten Umsätze für das konkret beworbene Produkt, danach auf Aufforderung oder wenn ein Umsatz von mindestens 50,00€ über den Link erzeugt worden ist.
Vergütung
Der Auftragnehmer*in bekommt, wenn im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart ist, eine Vergütung von 5 % Provision auf den Bruttoverkaufspreis des konkret beworbenen Produktes des Auftraggebers ohne Hinzurechnung der Versandkosten. Soweit der Auftraggeber für das beworbene Produkt Rabatte gewährt, werden diese nur berücksichtigt, wenn dies zuvor ausdrücklich bei Abschluss des konkreten Werbeauftrages vereinbart wurde.
In der Vergütung sind alle Steuern und Abgaben des Auftragnehmers*in enthalten.
Die Provision fällt für jeden Kauf an, den ein Endkunde des Auftraggebers über den in der Werbung anzugebenen Link für das beworbene Produkt tätigt und der nicht durch einen Widerruf des Geschäftes zwischen Endkunde und Auftraggeber wieder entfällt.
Die Vergütung für die konkrete Werbung wird 14 Tage nach Erhalt einer Rechnung fällig, die den Vorgaben des Finanzamtes der BRD entspricht, die in einer ordnungsgemäßen Buchführung als Betriebsausgabe des Auftraggebers berücksichtigt werden darf.
Bestehen mehrere konkrete Werbungen nebeneinander, werden sie in einer Rechnung abgerechnet.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das angegebene Konto des Auftragnehmers*in.
Die Forderung des Auftragnehmers*in ist rechtzeitig erfüllt, wenn die Überweisung bis zum Fälligkeitszeitpunkt von dem Auftraggeber an deren Bank übermittelt wurde. Der Zugang bei dem Auftragnehmer*in ist nicht entscheidend.
Hat der Auftragnehmer*in mit der von ihm erstellten Werbung schuldhaft dafür gesorgt, dass der Auftraggeber von Dritten auf Schadensersatz, Unterlassung, Abgabe von Erklärungen oder Beiträgen, z.B. zur Künstlersozialkasse in Anspruch genommen wird, so darf der Auftraggeber die Aufrechnung mit den gegen ihn gerichteten Ansprüchen und notwendigen Kosten seiner Rechtsberatung/Rechtsvertretung in diesen Fällen erklären, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufrechnung vorliegen.
Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den vom Auftragnehmer*in im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes unwiderrufliches und unkündbares, sich auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten erstreckende Nutzungsrecht. Dieses umfasst insbesondere das Recht, Änderungen und Bearbeitungen sowie andere Umgestaltungen vorzunehmen sowie die Werbevideos des Auftragnehmers*in im Original oder in veränderter Form zu vervielfältigen und anderweitig zu veröffentlichen oder auf Dritte zu übertragen.
Der Auftragnehmer*in verzichtet auf sein/ihr Recht zur Urheberbenennung bei Veröffentlichung durch den Auftraggeber.
Haftung und Verantwortlichkeit für die erstellten Inhalte
Für die vom Auftragnehmer*in erstellten Inhalte haftet ausschließlich der Auftragnehmer*in. Eine Haftung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen besteht nicht.
Der Auftragnehmer*in ist selbst und allein dafür verantwortlich, weder Fotos noch Grafiken noch sonstige urheberrechtlich geschützten Inhalte zu verwenden, deren Inhalt oder Nutzung strafbar ist oder über deren Berechtigung zur Nutzung er nicht verfügt zur Erstellung des Werbevideos, oder das in sonstiger Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dies gilt nicht für Materialen, die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
Der Auftragnehmer*in trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag sowie die weiteren medienwettbewerbs-, jugendschutz- und presserechtlichen gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere ist hierbei eine eindeutige sofort ersichtliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten zu beachten.
Soweit Dritte vom Auftragnehmer*in bei der Erstellung des konkreten Werbeauftrages beteiligt werden, stellt der Auftragnehmer*in sicher, dass deren Rechte, insbesondere deren Persönlichkeitsrecht gewahrt wird und diese Personen mit dem Erscheinen im Werbeauftritt einverstanden sind und dokumentiert unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzregeln die Einwilligung des*der Dritten und stellt diese auf Nachfrage des Auftraggebers zur Verfügung.
Der Auftragnehmer*in haftet für die rechtliche Konformität der Beiträge, die er*sie erstellt. Der Auftragnehmer*in stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch Dritte an den Auftraggeber herangetragen werden und auf der vertraglich geschuldeten Leistung des Auftragnehmers*in beruhen und übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Verteidigung des Auftraggebers gegen derartige Ansprüche.
Soweit der Auftraggeber von der Künstlersozialkasse in Anspruch genommen wird, stellt der Auftragnehmer*in den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die durch die Künstlersozialkasse an den Auftraggeber herangetragen werden und auf der vertraglich geschuldeten Leistung des Auftragnehmers*in beruhen und übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Verteidigung des Auftraggebers gegen derartige Ansprüche.
Garantie des Auftragnehmers*in
Der Auftragnehmer*in garantiert, dass der Auftraggeber sein aufgrund dieses Vertrages erworbene Nutzungsrecht ohne die Verletzung der Rechte Dritter nutzen kann.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften für Haftung bei Sach- und Rechtsmängeln.
Datenschutz
Der Auftraggeber erhebt einen Speicher zum Zweck der Vertragsdurchführung, der im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung der konkreten Vertragsverhältnisse notwendigen Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet. Hierunter fallen z.B. personenbezogene Daten des*der Auftragnehmers*in wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Gespeichert werden auch die Rechnungsadresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Steuernummer der Person sowie alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten. Der Auftragnehmer*in kann jederzeit unter … seine*ihre Rechte im Rahmen der Datenschutzerklärung des Auftraggebers abrufbar unter … einsehen und gegenüber dem Auftraggeber ausüben.
Vertragsbeendigung
Dieser Rahmenvertag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden. Hierzu ist der Vertrag in Textform zu kündigen.
Nach Zugang der Kündigung ist der Auftragnehmer*in nicht mehr berechtigt, im Rahmen dieses Vertrages Inhalte unter Bezugnahme auf den Auftraggeber zu veröffentlichen.
Mit Zugang der Kündigung endet daher auch die Vergütungspflicht des Auftraggebers für Umsätze, die über Links in der vom Auftragnehmer*in erstellten Werbung generiert werden. Der Auftraggeber muss auch keine solchen Umsätze mehr erfassen oder an den Auftragnehmer*in melden.
Die von dem Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte für bereits erbrachte Leistungen bleiben von einer Kündigung dieses Rahmenvertrages unberührt. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
Schlussbestimmungen
Der Sitz des Auftraggebers ist Erfüllungsort.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, über den internationalen Warenkauf auch, wenn eine der Vertragsparteien ihren Sitz im Ausland hat.
Sollte eine Vereinbarung dieser Rahmenvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen tritt die gesetzliche Regelung.
Stand 1.4.2024